Fairness ist keine Einbahnstraße

Bevor ein Franchisevertrag unterschrieben wird, muss der Franchise-Nehmer vollumfänglich informiert werden. 

Das wurde so von verschiedenen Rechtsinstanzen bestätigt. 

Die vorvertragliche Aufklärung muss diese Punkte umfassen:

  • Wirkungsweise und Erfolgsaussichten des Franchise-Systems
  • Anzahl der Franchise-Betriebe und Partner-Fluktuation
  • Angaben über den erforderlichen Arbeits- und Kapitaleinsatz bis zum Break-Even
  • Zahlenangaben (Kosten, Umsatz) über vergleichbare Franchise-Betriebe
  • Art und Werthaltigkeit des übertragenen Know-how
  • Die Informationen müssen ungefragt vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden..
  • Daten und Zahlen müssen auf sachlich nachvollziehbaren Tatsachen beruhen.
  • Die Rentabilität muss nicht garantiert werden.

Bei Nichteinhaltung oder Täuschung drohen empfindliche Strafen oder gar die Vertragsannullierung.

Deshalb ist auf eine korrekte vorvertragliche Aufklärung unbedingt zu achten!